Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 · Drucken / als PDF speichern
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Tobias Wachter, Aspergstr. 28A, 70186 Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Design- und Gestaltungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Logo Design, Webdesign und Softwaredesign.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Hinweis zur Umsatzsteuer: Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und nicht gesondert ausgewiesen. Die in Angeboten und Rechnungen genannten Beträge enthalten keine Umsatzsteuer; ein Vorsteuerabzug ist für den Auftraggeber daher nicht möglich.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Annahme eines konkreten Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Wissen des Auftraggebers zustande.
(3) Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, gelten zusätzlich die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312c ff. BGB) sowie § 14 dieser AGB (Widerrufsrecht).
§ 3 Leistungsumfang und Korrekturen
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der individuellen Auftragsbestätigung bzw. dem konkreten Einzelvertrag und ggf. einer beigefügten Leistungsbeschreibung.
(2) Typische Leistungsbereiche sind:
- Logo Design: Konzeption und Gestaltung von Wort-, Bild- und Wort-Bild-Marken, Logo-Varianten, Anwendungsbeispiele, Brand Guidelines.
- Webdesign: Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites, Landingpages und Corporate Websites einschließlich Responsive Design.
- Softwaredesign: Gestaltung von Benutzeroberflächen (UI) für Web-Anwendungen, SaaS-Produkte und Tools, Design Systems, interaktive Prototypen.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, sind im Pauschalpreis zwei Korrekturschleifen enthalten. Als eine Korrekturschleife gilt ein vom Auftraggeber gesammelt und in Textform übermitteltes Feedback-Paket zu einem konkreten Entwurfsstand. Mehrere isolierte Einzeländerungswünsche zum selben Stand zählen als eine Schleife, sofern sie innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage des Entwurfs übermittelt werden.
(4) Weitere Korrekturen sowie nachträgliche Änderungen nach Abnahme werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Schriften, Markendokumente und sonstigen Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen überlassenen Materialien die notwendigen Nutzungsrechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei, die auf von ihm gelieferten Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Daraus entstehende Mehraufwände werden gesondert berechnet.
(4) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für das Projekt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot vereinbarten Preise. Da der Auftragnehmer Kleinunternehmer i.S.v. § 19 UStG ist (vgl. § 1 Abs. 5), enthalten alle Preise keine Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten gegenüber Unternehmern mit einem Gesamtvolumen über 1.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Auftragssumme vor Beginn der Leistungserbringung zu verlangen. Bei Verbrauchern wird eine Anzahlung nur dann verlangt, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Bei längeren Projekten können Abschlagszahlungen nach Meilensteinen vereinbart werden.
(4) Die Schlussrechnung wird nach Abnahme bzw. Auslieferung der Leistung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Termine und Lieferfristen
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.
§ 7 Abnahme
(1) Sofern Werkleistungen vereinbart sind, erfolgt die Abnahme durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers in Textform.
(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) zur Abnahme auffordern. Mit dieser Aufforderung wird der Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistung als abgenommen gilt, wenn er die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist verweigert und dabei mindestens einen Mangel rügt (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wegen wesentlicher Mängel ist eine Teilabnahme zulässig, soweit der mangelfreie Teil sinnvoll genutzt werden kann.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die im Einzelvertrag definierten Nutzungsrechte. Bis zur vollständigen Bezahlung wird dem Auftraggeber ein widerrufliches Nutzungsrecht eingeräumt, das dem Vertragszweck entspricht.
(3) Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für den im Vertrag bezeichneten Zweck eingeräumt. Eine ausschließliche Rechtseinräumung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung und ist mit einem Aufschlag von in der Regel 50–100 % auf das Honorar verbunden.
(4) Bei Designs für Software-Anwendungen und Webseiten umfasst die Rechteübertragung — soweit nichts Abweichendes vereinbart ist — ausdrücklich auch das Recht zur Implementierung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Bearbeitung im Rahmen des vertragsgemäßen Einsatzes. Bei Logo Design und sonstigen Markenelementen umfasst die Rechteübertragung das Recht zur Anwendung in den vereinbarten Medien; das Recht zur eigenmächtigen Bearbeitung oder Weiterentwicklung wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht eingeräumt.
(5) Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung werden insbesondere keine Rechte zur Übertragung an Konzernunternehmen oder Dritte sowie zur Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke übertragen.
(6) Entwürfe, Konzepte und Zwischenergebnisse, die nicht zur finalen Umsetzung gewählt wurden, verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Nutzung durch den Auftraggeber bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung gegen separates Honorar.
(7) Bei Website- und Software-Aufträgen umfasst die Lieferung die fertig implementierten Quelldateien (HTML, CSS, JavaScript, ggf. PHP) — der Auftraggeber erhält die Website vollständig hostbar zur eigenen Nutzung. Bei Logo- und Print-Aufträgen ist die Übergabe von Design-Quelldateien (Adobe Illustrator (.ai), Photoshop (.psd), InDesign (.indd)) nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Übergabe der Design-Quelldateien gilt ein üblicher Aufschlag.
§ 9 Eigenwerbung und Referenz
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen — insbesondere im eigenen Portfolio (online und offline), in Pitches, auf Social-Media-Kanälen und in Wettbewerbsbeiträgen — und den Auftraggeber als Referenz zu nennen.
(2) Diese Berechtigung gilt nicht, soweit eine ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) oder eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien dem entgegensteht. In diesem Fall werden die Arbeiten weder gezeigt noch der Auftraggeber als Referenz genannt.
(3) Der Auftraggeber kann der Nutzung als Referenz aus berechtigten Gründen jederzeit schriftlich widersprechen.
§ 10 Urheberbenennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in geeigneter Form als Urheber genannt zu werden, insbesondere im Impressum bzw. Footer der erstellten Webseiten („Design: Tobias Wachter"). Eine entgegenstehende Vereinbarung ist möglich, kann jedoch zu einem Vergütungsaufschlag führen.
§ 11 Fremdleistungen und Subunternehmer
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen (z. B. für Programmierung, Fotografie, Druck). Die Auswahl erfolgt sorgfältig.
(2) Fremdleistungen, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden (z. B. Druckereien, Hostingprovider, Lizenzanbieter), begründen ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Dritten.
§ 12 Einsatz von KI-Werkzeugen
(1) Der Auftragnehmer setzt im Rahmen seines kreativen Prozesses teilweise KI-basierte Werkzeuge ein — insbesondere generative Bildmodelle, Sprachmodelle, Vektorisierungs- und Asset-Tools. Diese dienen der Inspiration, der Ideenfindung, der Beschleunigung von Routineaufgaben (z. B. Vektorisierung, Variantengenerierung, Demo-Texte) und der Effizienzsteigerung.
(2) Sämtliche an den Auftraggeber gelieferten Endprodukte werden vom Auftragnehmer eigenständig kuratiert, geprüft, bearbeitet und freigegeben. Eine ungeprüfte Übernahme rein KI-generierter Ergebnisse als finales Werk erfolgt nicht; das gelieferte Werk ist das Ergebnis der schöpferischen Leistung des Auftragnehmers.
(3) Datenschutz und Vertraulichkeit: Bei der Nutzung KI-basierter Dienste werden vertrauliche Inhalte des Auftraggebers (z. B. unveröffentlichte Konzepte, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten) nicht ungesichert in Cloud-KI-Dienste eingegeben. Solche Inhalte werden ausschließlich in datenschutzkonformen, lokal betriebenen oder vertraglich abgesicherten Werkzeugen verarbeitet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(4) Opt-Out: Der Auftraggeber kann der Verwendung KI-basierter Werkzeuge in seinem Projekt jederzeit in Textform widersprechen. In diesem Fall werden ausschließlich klassisch erstellte Ergebnisse geliefert; Bearbeitungszeit und Honorar können sich entsprechend erhöhen und werden vor Beginn schriftlich vereinbart.
(5) Urheberrechtlicher Hinweis: Nach derzeitiger Rechtslage genießen rein KI-generierte Ergebnisse in Deutschland regelmäßig keinen urheberrechtlichen Schutz, da es an einer persönlich-geistigen Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG fehlt. Soweit der Auftragnehmer KI-generierte Elemente eigenschöpferisch bearbeitet, kombiniert oder kuratiert, entsteht hieran ein Schutz durch die kreative Leistung des Auftragnehmers; in diesem Umfang werden Nutzungsrechte nach § 8 dieser AGB eingeräumt.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die durch die Trainingsdaten oder Modelle eingesetzter KI-Werkzeuge entstehen können, sofern er die Werkzeuge mit branchenüblicher Sorgfalt ausgewählt und das Ergebnis vor Auslieferung auf erkennbare Rechtsverletzungen hin geprüft hat.
§ 13 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem Stand der Technik.
(2) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neuherstellung) steht dem Auftragnehmer zu.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme, soweit nicht ausnahmsweise eine längere Frist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass Logos, Designs, Werktitel oder sonstige Gestaltungen marken-, namens-, geschmacksmuster- oder wettbewerbsrechtlich frei nutzbar sind oder bleiben. Eine Markenrecherche und/oder rechtliche Prüfung der Schutzfähigkeit ist nicht Vertragsbestandteil und obliegt dem Auftraggeber. Sie kann gegen gesondertes Honorar beim Auftragnehmer beauftragt werden, der diese dann an einen qualifizierten Dienstleister (z. B. Patentanwalt) vermittelt.
(5) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen frei, die aus der vom Auftraggeber gewählten Markenstrategie oder aus von ihm beigesteuerten Inhalten resultieren.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Widerrufsbelehrung — Widerrufsrecht. Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Tobias Wachter, Aspergstr. 28A, 70186 Stuttgart, E-Mail: kontakt@tobias-wachter.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(2) Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei mir eingegangen ist.
(3) Erlöschen des Widerrufsrechts — wichtiger Hinweis. Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei Verträgen über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht außerdem, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(4) Da Design-Leistungen des Auftragnehmers (Logos, Websites, Software-Interfaces) regelmäßig nach individuellen Kundenanforderungen angefertigt werden, wird der Auftragnehmer den Verbraucher vor Beginn der Leistungserbringung um eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn unter gleichzeitigem Hinweis auf das Erlöschen des Widerrufsrechts bitten.
§ 15 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das Zweifache der vereinbarten Netto-Auftragssumme, begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit Absatz 1 nicht entgegensteht.
(4) Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem ein Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungen durchzuführen.
§ 16 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Daten und Unterlagen, die nicht offenkundig sind, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Davon ausgenommen sind Betriebsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), die zeitlich unbegrenzt geheim zu halten sind.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, für die der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 18 Kündigung / Storno
(1) Verträge können vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden (§ 648 BGB). In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden — entsprechend der branchenüblichen Kostenstruktur in der Designdienstleistung — auf 40 % des Honorars für die noch nicht erbrachten Leistungen geschätzt; dem Auftragnehmer verbleiben damit 60 %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis einer höheren Ersparnis, dem Auftragnehmer der Nachweis einer geringeren Ersparnis ausdrücklich vorbehalten.
(2) Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweisbare Auslagen (z. B. Lizenzen, Stockfotos, Drittleistungen) sind in jedem Fall zu vergüten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 19 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers ist kontakt@tobias-wachter.de.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Heimatrechts unberührt.
(2) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Stuttgart, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Hinweis: Diese AGB sind eine Vorlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei besonderen Vertragskonstellationen, internationalen Geschäften oder größeren Projektvolumina wird die Prüfung durch einen Rechtsanwalt empfohlen. Stand: Mai 2026.