Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C)
Stand: 14.08.2026 · Version 2026-08-14-B2C · Drucken / als PDF speichern
Diese Fassung gilt für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Für Verträge mit Unternehmern gilt die AGB für Unternehmer (B2B).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Tobias Wachter · Grafik und Kommunikationsdesign, Aspergstr. 28A, 70186 Stuttgart — nachfolgend „Auftragnehmer" — und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB — nachfolgend „Auftraggeber".
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen aus den Bereichen:
- Grafik- und Kommunikationsdesign,
- Logo- und Gestaltungsleistungen,
- Printdesign,
- Webdesign und Webentwicklung,
- UI-/UX-Design,
- Fotografie,
- Social-Media-Design,
- Beratung und Konzeption,
- SEO,
- Wartung und Pflege von Websites,
- technische und gestalterische Barrierefreiheitsleistungen sowie
- sonstige Medien- und Gestaltungsleistungen.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung bestimmen sich vorrangig nach: 1. dem jeweiligen Einzelvertrag, 2. dem ausdrücklich einbezogenen Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung und Anlagen, 3. ausdrücklich vereinbarten Änderungen oder Zusatzleistungen, 4. ergänzend diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ist im Angebot eine Annahmefrist angegeben, kann das Angebot innerhalb dieser Frist angenommen werden.
(3) Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- Annahme eines verbindlichen Angebots,
- Unterzeichnung eines Vertrags,
- ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder
- sonstige eindeutige Annahme des Angebots.
(4) Vor Vertragsschluss erhält der Auftraggeber die für den jeweiligen Vertrag gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen.
(5) Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht (siehe § 28).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und Vertrag.
(2) Leistungen, Funktionen, Inhalte, Varianten oder Eigenschaften, die dort nicht vereinbart wurden, gehören nicht zum geschuldeten Leistungsumfang.
(3) Allgemeine Leistungsbezeichnungen wie insbesondere:
- „Redesign",
- „responsive",
- „SEO",
- „Performance-Optimierung",
- „barrierefrei",
- „barrierearm",
- „Wartung",
- „Monitoring" oder
- „Backend"
gelten nur in dem Umfang, in dem sie im konkreten Angebot näher beschrieben sind.
(4) Eine bestimmte subjektive gestalterische Wirkung wird nicht geschuldet, sofern keine konkrete Beschaffenheit vereinbart wurde.
(5) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich als verbindliches Leistungsergebnis vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung werden insbesondere keine bestimmten:
- Umsätze,
- Verkäufe,
- Anfragen,
- Besucherzahlen,
- Reichweiten,
- Rankings,
- Conversion-Raten oder
- sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse
garantiert.
(6) Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bleiben unberührt.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Soweit für die Durchführung des Auftrags erforderlich, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Inhalte, Informationen, Dateien und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu können insbesondere gehören:
- Texte,
- Bilder,
- Logos,
- Kontaktdaten,
- Preisangaben,
- technische Informationen,
- Zugangsdaten und
- sonstige projektbezogene Inhalte.
(2) Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich, soweit deren Prüfung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang gehört.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur vertragsgemäßen Nutzung bereitgestellter Bilder, Texte, Logos und sonstiger Inhalte erforderlichen Rechte verfügt.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, fehlende Inhalte selbst zu recherchieren oder zu erstellen, soweit dies nicht vereinbart wurde.
(5) Verzögerungen aufgrund fehlender erforderlicher Mitwirkung können zu einer angemessenen Verschiebung des Projektzeitplans führen.
§ 5 Feedback und Freigaben
(1) Soweit keine andere Frist vereinbart ist, soll der Auftraggeber erforderliche Rückmeldungen innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang des betreffenden Projektstands abgeben.
(2) Feedback soll möglichst gesammelt und eindeutig übermittelt werden.
(3) Freigaben, Änderungswünsche und sonstige wesentliche Projektentscheidungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail.
(4) Mit einer ausdrücklich erklärten Freigabe bestätigt der Auftraggeber den betreffenden Projektstand als Grundlage für die weitere Bearbeitung.
(5) Vor der Freigabe soll der Auftraggeber insbesondere prüfen:
- Schreibweisen,
- Namen,
- Zahlen,
- Preise,
- Kontaktdaten,
- Texte,
- Bilder und
- sonstige von ihm bereitgestellte Inhalte.
(6) Änderungen eines bereits ausdrücklich freigegebenen Projektstands können eine zusätzliche, gesondert zu vereinbarende Leistung darstellen.
(7) Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
(8) Schweigen des Auftraggebers auf einen Entwurfs- oder Zwischenstand gilt nicht als Freigabe.
§ 6 Korrekturschleifen
(1) Im Leistungsumfang sind die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Korrekturschleifen enthalten. Ohne abweichende Vereinbarung sind zwei Korrekturschleifen enthalten.
(2) Eine Korrekturschleife bezeichnet eine abgeschlossene Überarbeitungsrunde zu einem konkreten Projektstand.
(3) Der Auftraggeber übermittelt die gewünschten Änderungen möglichst gesammelt und so konkret, dass ihre Umsetzung eindeutig möglich ist.
(4) Solange der Auftragnehmer noch nicht mit der Umsetzung des Feedbacks begonnen hat, können mehrere Rückmeldungen zu einer Korrekturschleife zusammengefasst werden.
(5) Nach Beginn der Umsetzung neu hinzukommende Änderungswünsche können einer weiteren verfügbaren Korrekturschleife zugeordnet werden.
(6) Korrekturschleifen umfassen Änderungen innerhalb des vereinbarten Gestaltungskonzepts. Hierunter können insbesondere kleinere Änderungen fallen an:
- Farben,
- Schriften,
- Größen,
- Abständen,
- Positionierungen,
- vorhandenen Texten,
- Bildern und
- bestehenden Gestaltungselementen.
(7) Nicht als bloße Korrektur gelten insbesondere:
- grundlegende Neukonzeptionen,
- zusätzliche Seiten,
- neue Funktionen,
- zusätzliche Designvarianten,
- grundlegende Änderungen der Seitenstruktur,
- nachträglich neu hinzukommende Anforderungen oder
- zusätzliche Inhalte außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(8) Die Beseitigung eines Mangels wird nicht auf eine Korrekturschleife angerechnet.
§ 7 Zusatzleistungen und Änderungen des Auftrags
(1) Wünscht der Auftraggeber Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs, informiert ihn der Auftragnehmer vor deren Durchführung über die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten oder die Art ihrer Berechnung.
(2) Die zusätzlichen Leistungen werden erst durchgeführt, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich beauftragt hat.
(3) Soweit kein Festpreis vereinbart wird, erfolgt die Vergütung nach dem vereinbarten Stundensatz.
(4) Zusatzleistungen können eine angemessene Verlängerung des Projektzeitraums erforderlich machen.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Die Vergütung versteht sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zahlungsplan und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zu bezahlen.
(5) Soweit das Werkvertragsrecht Anwendung findet, bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Fälligkeit der Vergütung, insbesondere in Zusammenhang mit der Abnahme, unberührt.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(7) Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 9 Termine und Projektverzögerungen
(1) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Vereinbarte Projekttermine setzen voraus, dass notwendige Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers rechtzeitig erbracht werden.
(3) Verzögert sich eine erforderliche Mitwirkung, verschieben sich hiervon abhängige Termine angemessen.
(4) Nach einer längeren vom Auftraggeber verursachten Unterbrechung kann eine erneute organisatorische Einplanung des Projekts erforderlich werden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber.
(5) Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
§ 10 Unterlassene Mitwirkung
(1) Ist eine Handlung des Auftraggebers erforderlich, damit der Auftragnehmer seine Leistung erbringen kann, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Nachholung dieser Mitwirkung auffordern.
(2) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen und die gesetzlichen Rechte wegen unterlassener Mitwirkung geltend machen.
(3) Bei Werkverträgen bleiben insbesondere die gesetzlichen Regelungen der §§ 642 und 643 BGB unberührt.
(4) Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben für beide Parteien unberührt.
§ 11 Entwürfe, Arbeitsdateien und Lieferformate
(1) Entwürfe, Zwischenstände, Testversionen und sonstige unfertige Arbeitsstände dienen grundsätzlich der projektbezogenen Abstimmung.
(2) Aus der Bereitstellung eines Zwischenstands folgt nicht, dass dieser bereits das fertiggestellte Endprodukt darstellt.
(3) Die geschuldeten Lieferformate ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag.
(4) Editierbare Arbeitsdateien wie beispielsweise:
- PSD,
- AI,
- INDD,
- Figma-Dateien oder
- vergleichbare offene Projektdateien
werden nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Bei Webprojekten richtet sich die Herausgabe technischer Projektdateien nach dem vereinbarten Lieferumfang.
(6) Interne Werkzeuge, Vorlagen, Bibliotheken, Routinen und projektübergreifend verwendete technische Hilfsmittel sind nicht Bestandteil der Lieferung, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Urheberrechte verbleiben beim jeweiligen Urheber.
(2) Art und Umfang der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(3) Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
(4) Vereinbarte Nutzungsrechte werden grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.
(5) Technisch notwendige Größen-, Format- oder Dateianpassungen innerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks sind zulässig.
(6) Weitergehende Bearbeitungs-, Übertragungs- oder ausschließliche Nutzungsrechte bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
(7) Für Logo-, Foto- oder sonstige Leistungen können abweichende Nutzungsrechte vereinbart werden.
(8) Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 13 KI-gestützte Leistungserstellung
(1) Der Auftragnehmer darf bei der Leistungserbringung KI-Werkzeuge zur Unterstützung insbesondere bei Recherche, Ideenfindung, Konzeption, Text, Bildbearbeitung oder technischer Umsetzung einsetzen, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
(2) Personenbezogene oder vertrauliche Inhalte werden nur unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen verarbeitet.
(3) Bei rein oder überwiegend KI-generierten Bestandteilen kann die rechtliche Schutzfähigkeit eingeschränkt sein.
(4) Eine Garantie dafür, dass jeder KI-unterstützte Bestandteil selbstständig urheberrechtlich geschützt oder exklusiv nutzbar ist, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Gesetzliche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten bleiben unberührt.
§ 14 Webdesign und technische Rahmenbedingungen
(1) Die technische Umsetzung einer Website richtet sich nach dem Angebot.
(2) Wird eine statische Website vereinbart, umfasst die Leistung kein redaktionell administrierbares Content-Management-System, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Responsive Gestaltung bedeutet die angemessene Anpassung einer Website an unterschiedliche übliche Bildschirmgrößen.
(4) Eine pixelidentische Darstellung auf sämtlichen:
- Endgeräten,
- Betriebssystemen,
- Browsern,
- Bildschirmgrößen und
- Auflösungen
ist technisch nicht geschuldet, soweit keine entsprechende Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Die Website wird grundsätzlich für aktuelle, marktübliche und vom jeweiligen Hersteller unterstützte Browser und Betriebssysteme umgesetzt.
(6) Geringfügige technisch bedingte Darstellungsunterschiede sind kein Mangel, wenn die vereinbarte Funktionalität, Nutzbarkeit und Beschaffenheit im Wesentlichen erhalten bleiben.
§ 15 Drittanbieter
(1) Soweit die Leistung Produkte oder Dienste Dritter einbezieht, beispielsweise:
- Hosting,
- Domains,
- Plugins,
- Themes,
- APIs,
- Content-Management-Systeme,
- externe Schriftarten,
- Karten,
- Analyse- oder Trackingdienste,
richten sich deren Verfügbarkeit und Funktionsweise zusätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht für Änderungen oder Ausfälle eines Drittanbieters verantwortlich, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
(3) Wird ein Drittprodukt nach Abschluss des Projekts verändert, eingestellt oder technisch inkompatibel, kann eine erforderliche spätere Anpassung eine gesondert zu beauftragende Leistung darstellen.
(4) Gesetzliche Mängel- und Haftungsansprüche wegen einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
§ 16 Performance, SEO und Barrierefreiheit
(1) Eine vereinbarte Performance-Optimierung umfasst die im Angebot näher beschriebenen technischen Optimierungsmaßnahmen.
(2) Ein bestimmter PageSpeed-, Lighthouse-, Core-Web-Vitals- oder sonstiger Messwert wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich als Beschaffenheit oder verbindliches Ergebnis vereinbart wurde.
(3) SEO-Leistungen verbessern technische oder redaktionelle Voraussetzungen für die Auffindbarkeit in Suchmaschinen. Ein bestimmtes Ranking oder eine bestimmte Platzierung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Soweit Barrierefreiheitsleistungen beauftragt werden, bestimmt sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.
(5) Eine vollständige WCAG-, BITV-, BFSG- oder sonstige gesetzliche Konformität wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Eine technische oder gestalterische Barrierefreiheitsleistung stellt keine Rechtsberatung dar, soweit keine zulässige rechtliche Beratung ausdrücklich Gegenstand des Vertrags ist.
§ 17 Wartung, Pflege und Support
(1) Umfang und Inhalt von Wartungs-, Pflege- oder Supportleistungen ergeben sich aus dem gewählten Tarif bzw. Angebot.
(2) Soweit Updates vereinbart wurden, umfasst die Leistung die fachgerechte Durchführung der nach dem vereinbarten Umfang vorgesehenen Aktualisierungen.
(3) Anpassungen, die aufgrund einer erheblichen Änderung oder Einstellung von Drittsoftware notwendig werden, können außerhalb des vereinbarten Wartungsumfangs liegen. Der Auftraggeber wird vor einer kostenpflichtigen Zusatzleistung informiert.
(4) Sicherheitsmaßnahmen dienen der Verringerung technischer Risiken. Eine vollständige Angriffssicherheit kann technisch nicht garantiert werden.
(5) Soweit Backups vereinbart sind, ergeben sich Sicherungsumfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer aus dem jeweiligen Tarif.
(6) Eine Wiederherstellung erfolgt auf Grundlage eines vorhandenen technisch verwertbaren Sicherungsstands.
(7) Vereinbarte Reaktionszeiten bezeichnen den Zeitraum bis zum Beginn der Bearbeitung bzw. zu einer qualifizierten Rückmeldung und keine garantierte Behebungszeit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(8) Nicht verbrauchte monatliche Inklusivzeiten verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, wenn dies im konkreten Tarif ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 18 Fremdkosten und Fremdleistungen
(1) Kosten externer Anbieter sind nur Bestandteil der vereinbarten Vergütung, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist. Hierunter fallen beispielsweise:
- Hosting,
- Domains,
- Plugins,
- Themes,
- Stockmaterial,
- Fonts,
- APIs,
- Studios,
- Druckereien und
- sonstige Drittleistungen.
(2) Vor der Beauftragung zusätzlicher kostenpflichtiger Fremdleistungen wird der Auftraggeber über die entstehenden Kosten informiert.
§ 19 Rechtliche Inhalte
(1) Eine Rechtsberatung oder rechtliche Prüfung ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
(2) Dies betrifft insbesondere die rechtliche Prüfung von:
- Impressum,
- Datenschutzerklärung,
- Cookie- und Consent-Lösungen,
- Marken,
- Wettbewerbsrecht,
- Urheberrecht,
- Barrierefreiheitsrecht und
- sonstigen gesetzlichen Pflichtangaben.
(3) Vom Auftraggeber bereitgestellte Rechtstexte können entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang technisch eingebunden werden.
(4) Die technische Integration eines Rechtstextes oder Consent-Systems stellt keine Bestätigung seiner rechtlichen Vollständigkeit oder Zulässigkeit dar.
§ 20 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Der Auftraggeber wird gebeten, festgestellte Mängel möglichst konkret mitzuteilen, damit der Auftragnehmer diese prüfen und gegebenenfalls beseitigen kann. Eine unterlassene Mitteilung innerhalb einer bestimmten Frist führt nicht zum Verlust gesetzlicher Verbraucherrechte.
(3) Bei einem Mangel gelten die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung und die weiteren gesetzlichen Mängelrechte.
(4) Geänderte Wünsche oder Anforderungen nach vertragsgemäßer Leistungserbringung stellen keinen Mangel dar.
(5) Für vom Auftraggeber bereitgestellte falsche Inhalte ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, soweit er deren Fehlerhaftigkeit weder kannte noch zu prüfen verpflichtet war und keine eigene Pflichtverletzung vorliegt.
§ 21 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit die vereinbarte Leistung nach Werkvertragsrecht abzunehmen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
(4) Gegenüber einem Verbraucher tritt eine Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB nur ein, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen oder ohne Angabe eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 22 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
- für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer — soweit nicht nach den vorstehenden Absätzen unbeschränkt gehaftet wird — nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung entstanden wäre.
§ 23 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Auftragnehmers.
(3) Soweit im Einzelfall eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Auftraggebers erfolgt und die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
§ 24 Vertraulichkeit
(1) Vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelt werden, werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet und vertraulich behandelt.
(2) Hiervon ausgenommen sind Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind,
- ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
- bereits rechtmäßig bekannt waren oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 25 Archivierung
(1) Eine dauerhafte Archivierung von Projekt- und Arbeitsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer kann nicht mehr benötigte Projektdateien nach angemessener Zeit löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, datenschutzrechtlichen Pflichten oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
(3) Der Auftraggeber sollte die ihm übergebenen Endprodukte dauerhaft selbst sichern.
§ 26 Kündigung bei Werkleistungen
(1) Soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, kann der Auftraggeber den Vertrag bis zur Vollendung nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
(2) Die Vergütungsfolgen einer solchen Kündigung richten sich nach § 648 BGB.
(3) Beide Parteien können einen Werkvertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des § 648a BGB.
(5) Bei erforderlicher, aber unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers, insbesondere nach §§ 642 und 643 BGB, unberührt.
§ 27 Laufende Verträge
(1) Laufzeit und Kündigungsbedingungen von Wartungs-, Monitoring- und sonstigen Dauerschuldverhältnissen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Fehlt eine besondere Vereinbarung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
(3) Ein unbefristeter Vertrag kann in diesem Fall von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Zwingende verbraucherschützende Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 28 Widerrufsrecht
(1) Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht dem Auftraggeber als Verbraucher grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit gesetzlich keine Ausnahme besteht.
(2) Über Bestehen, Frist, Ausübung und Folgen des Widerrufsrechts wird der Auftraggeber gesondert entsprechend den gesetzlichen Anforderungen belehrt (Anlage 1).
(3) Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind nicht Bestandteil dieser AGB, sondern werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt (Anlagen 1 und 2).
(4) Körperlich gelieferte, individuell angefertigte Erzeugnisse (insb. individuell produzierte Druckerzeugnisse) sind vom Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Diese Ausnahme gilt für individuell hergestellte Waren, nicht pauschal für Design-/Webdesign-Dienstleistungen.
(5) Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht nach Maßgabe von § 356 Abs. 5 BGB (ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung vor Beginn, siehe Anlage 3).
(6) Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den vorzeitigen Leistungsbeginn und gegebenenfalls Wertersatz.
(7) Das Widerrufsrecht erlischt nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
§ 29 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
§ 30 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Anwendung finden.
(2) Es wird kein von den gesetzlichen Bestimmungen abweichender ausschließlicher Gerichtsstand zu Lasten des Verbrauchers vereinbart.
(3) Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1 — Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tobias Wachter, Aspergstr. 28A, 70186 Stuttgart, kontakt@tobias-wachter.de, +49 711 91 25 39 55) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anlage 2 — Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An Tobias Wachter, Aspergstr. 28A, 70186 Stuttgart, kontakt@tobias-wachter.de, +49 711 91 25 39 55:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Anlage 3 — Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Ich verlange ausdrücklich, dass Tobias Wachter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere und bei einem Widerruf vor vollständiger Leistung Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen schulde.
Datum / Unterschrift: __________________________
Hinweis: Diese AGB ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei besonderen Vertragskonstellationen oder größeren Projektvolumina wird die Prüfung durch einen Rechtsanwalt empfohlen.